6. Schritt:
Wie Sie in Ihrem Fall reagieren sollten
Eine pauschale und für
alle Fälle zutreffende Verteidigungsstrategie
gibt es nicht. Vielmehr sollte zunächst
immer im Einzelfall geprüft werden, ob
eine Prüfpflicht verletzt wurde und ob/wie
es zu dem Download gekommen ist.
Neben den Einwendungen dem
Grunde nach sollte überlegt werden, welcher
Betrag der Höhe nach gefordert werden kann.
In diesem Zusammenhang ist auch an § 97a
Abs. 2 UrhG zu denken. Meist bietet es sich
an, eine modifizierte Unterlassungserklärung
abzugeben, um der Gegenseite das „starke
Schwert“ des Antrags auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung aus der Hand zu
schlagen.
Sollten Sie sich dafür
entscheiden, Ihrerseits anwaltliche Hilfe in
Anspruch zu nehmen, sollten Sie darauf achten,
dass Sie einem auf dem Gebiet erfahrenen und
versierten Kollegen das Mandat erteilen.
Fragen Sie einfach unverbindlich
bei uns an.